Kaution für das Mietobjekt: 50,00 €

Die Kaution wird nicht zurückgezahlt wenn:

  • das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht wird.
  • das Mietobjekt nicht richtig zusammengelegt wurde.
  • das Mietobjekt verschmutzt ist.

Die Kaution ist in bar am Tag der Abholung zu entrichten.

Allgemeine Hinweise:

  1. Wir stellen Ihnen für die Dauer des Mietvertrages das gewünschte das Mietobjekt nebst allem für den Betrieb notwendigen Zubehör gegen Entgelt zur Verfügung.
  2. Das im Vertrag vereinbarte Entgelt ist vorab zu Überweisen oder bar bei Abholung zu entrichten.
  3. Das Mietobjekt ist sauber und termingerecht wieder abzugeben.
  4. Schäden die durch Diebstahl, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  5. Der Mieter hat für die Beaufsichtigung des Mietobjektes während der gesamtenNutzung zu sorgen und kümmert sich, soweit erforderlich, für eine eventuelle behördliche Genehmigung und Absperrung. Der Vermieter stellt keinen Versicherungsschutz für Personen- oder Sachschäden.
  6. Generelle Regeln, die während der Nutzung des Mietobjekts, insbesondere von Hüpfburgen, von DJ Falo einzuhalten sind:
    1. Nur vergleichbare Altersgruppen und Größen dürfen gleichzeitig auf der Hüpfburg sein
    2. Hüpfburg-Benutzer müssen vor Betreten der Burg die Schuhe ausziehen.
    3. Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstand, Ringen etc. nicht erlaubt.
    4. Für die Sicherheit der Kinder ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich für den gesamten Zeitraum der Hüpfburgbenutzung eine erwachsene Aufsichtsperson bereitzustellen.
    5. Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummi, Getränke oder andere Nahrungsmittel in der Hüpfburg erlaubt.
    6. Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen untersagt und der Lüfter ist abzuschalten.
    7. Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht, (z.B. Sicherung springt raus, Lüfter stoppt) hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder die Hüpfburg unverzüglich verlassen.
  7. Gerichtstand ist Waren (Müritz)
  8. Der Vertrag ist nur mit den Unterschriften des Vermieters und des Mieters gültig.
  9. Das Mietobjekt muss am Abend abgebaut und zusammengepackt werden !
  10. Die Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.